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Blawg

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04.06.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Sterben macht Erben

 Mit großer Mehrheit wurde die Europäische Erbrechtsverordnung vom EU-Parlament angenommen, womit die Nachlassabwicklung von über 450.000 jährlich anfallenden grenzüberschreitenden Erbfällen in der EU bedeutend vereinfacht wird. Dänemark, Irland und Großbritannien haben die Teilnahme verweigert. In Europa gilt der Grundsatz der Stärkung der Privatautonomie. Jeder europäische Bürger soll unter den in Betracht kommenden Rechtsordnungen frei wählen können. Im Besonderen gilt diese Regel im neuen Europäischen Erbrecht. Wird das Wahlrecht nicht ausgeübt, so gilt im Todesfall das anwendbare Recht, vorrangig nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Es ist daher allen, die ein Testament errichten, zu raten, auf die Rechtswahl nicht zu vergessen. Ohne besondere Rechtswahl im Testament gilt künftig für jene, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt beispielsweise auf Mallorca haben, dass ihr Nachlass nach katalanischem Erbrecht abgehandelt wird. Für Österreicher, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bis zu ihrem Tod in Österreich haben, ändert sich nichts. Österreicher hingegen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Republik Österreich haben, unterliegen ab Mitte 2015 dem Recht der Wahlheimat, wenn sie in ihrem Testament nicht die Geltung des österreichischen Erbrechtes veranlassen. Eingeführt wird ein Europäisches Nachlasszeugnis, das den Erben ermöglicht, ihre Rechtsstellung nachzuweisen. Diese Urkunde beinhaltet neben der Person des Erben, die Erbquoten, die den Erben zustehenden Vermögenswerte und das anwendbare Recht. Vorsicht: In den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU ist das Erbrecht unterschiedlich geregelt. Inhaltlich werden die verschiedenen europäischen Erbrechtsbestimmungen durch die neue Verordnung der EU nicht verändert. Um ein ausländisches Nachlassverfahren zu vermeiden, sollte bereits jetzt in jedem Testament die Anwendung des österreichischen Rechts festgelegt werden. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, um Ihren Erben den Erbstreit über die Grenze zu ersparen.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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