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hier finden sie die Blawgeinträge.04.05.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Small is beautiful
Eine Modewelle hielt einst alles für schön und besser, was groß ist. Sie ist rundum verebbt. Denn das Gegenteil hat sich als richtig erwiesen. Small is beautiful. Privat hat sich dem Staat in seiner kalten Anonymität überall als überlegen erwiesen.
In der Wirtschaft hat man gesehen, dass die Klein- und Mittelbetriebe die letzten Krisenjahre flexibel überstanden haben, während sich in Europa so mancher Große mit Nothilfen retten ließ (auf Kosten der Kleinen). Im Gesundheitsbereich sind die Privatspitäler den politischen weit überlegen, die Ordensspitäler etwa sind laut IHS um 17 Prozent effizienter. Im Medienbereich krachen die Riesen wie Kirch und Murdoch, während bei uns die kleinen Privaten dem großen ORF Marktanteile abjagen.
Gleiches ist bei den Staaten zu beobachten: Weltweit liegen Kleinstaaten wie Singapur, die Schweiz, Hongkong bei Prokopf-Einkommen und Stabilität voran. Von Zwergstaaten wie Liechtenstein oder Monaco gar nicht zu reden.
Noch viel mehr zeigt sich der Vorteil des Kleinseins bei Selbstverwaltungsorganisationen wie den Kammern. So brauchen etwa die Rechtsanwälte als fast einzige Berufsgruppe für ihre Altersversorgung keinen Zuschuss des Steuerzahlers.
Zugleich ist es aber auch für jeden einzelnen Rechtsanwalt ein Vorteil, wenn eine Kammer mit sachkundigen und frei gewählten Berufskollegen die Angelegenheiten des ganzen Standes betreut und regelt. Denn die Alternative wäre ein anonymes Beamtenheer, das ohne jede Empathie alles über einen bürokratischen Leisten schlägt und nicht zwischen den berufsspezifischen Bedürfnissen der Freiberufler differenziert.
Diese Selbstverwaltung ist der Inbegriff von verantworteter Freiheit. Diese Freiheit ist kein Selbstzweck. Die Freiheit des Rechtsanwalts ist vor allem – wie auch bei anderen freien Berufen – deshalb notwendig, um ganz den Rücken frei zu haben für ihre einzige zentrale Aufgabe: für den Klienten. Der Bürger in Not braucht wenigstens eine Stelle, an die er sich in Situationen der Bedrängnis oder Krise vertrauensvoll wenden kann. Das kann nur eine unabhängige und verschwiegene Persönlichkeit sein, die nicht an der langen oder gar kurzen Leine des Staatsapparates hängt. Und die zugleich eine der strengsten Ausbildungsqualifikationen irgendeines Berufsstandes überhaupt hat.
Diese Freiheit in Zeiten des Allmachtwahns von Staat und Bürokratie hat auch ihren Preis. Sie braucht Rechtsanwälte, welche die Opfer und Pflichten auf sich nehmen, um diese Freiheit zu verteidigen. Dazu zählen die Risiken der Selbständigkeit ebenso wie die Einordnung in die klaren Regeln und Pflichten der Selbstverwaltung.
Solange sich die freien Berufe und insbesondere die Rechtsanwälte dessen bewusst sind und all das verteidigen, solange können die Bürger beruhigt schlafen gehen. Solange ist das grundlegende Menschenrecht der Freiheit gewahrt.
PS.: Was viele nicht wissen: Sogenannte „Anwälte“ gibt es viele. Aber nur die „Rechtsanwälte“ haben diese Qualitätskriterien.