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hier finden sie die Blawgeinträge.04.05.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Kleinstunternehmen
Am 21. 2. 2012 wurde vom Wirtschafts- und Finanzministerrat die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben verabschiedet (RL 2012/6/EU vom 14. 3. 2012). Nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie steht es der Republik Österreich frei, die damit angestrebten Erleichterungen für Kleinstunternehmen in österreichisches Recht umzusetzen. Dabei ist insbesondere die Anzahl jener österreichischen Unternehmen zu berücksichtigen, die bestimmten Größenkriterien entsprechen. In den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen künftig Gesellschaften, die zumindest zwei der nachstehenden genannten Schwellenwerte nicht überschreiten (Kleinstbetriebe): 1) Bilanzsumme: € 350.000,–, 2) Nettoumsatzerlöse: € 700.000,–, 3) durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigen: 10 Änderungen dieser Umstände wirken sich nur dann aus, wenn diese sowohl während des laufenden, als auch während des vorangegangenen Geschäftsjahres aufgetreten sind. Die Verringerung des Verwaltungsaufwandes ist eine wichtige Maßnahme die Wirtschaft Europas voranzutreiben. Die Rechnungslegung wurde als einer der zentralen Bereiche ermittelt, in denen der Verwaltungsaufwand verringert werden muss. Der bürokratische Aufwand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse wird damit für Kleinstunternehmen entscheidend reduziert. Die Veröffentlichung der Rechnungslegungsunterlagen ist beispielsweise nicht mehr zwingend. Kleinstunternehmer können künftig im Einklang mit den österreichischen Vorschriften die Jahresabschlüsse an das Firmenbuch übersenden, die aber nur mehr auf Anfrage an Dritte weitergegeben werden. Es ist für die österreichische Wirtschaft zu hoffen, dass gegebenenfalls für diese Gesellschaften auch nur verkürzte Gewinn- und Verlustrechnungen erstellt werden müssen. Österreich muss diese Chance rasch wahrnehmen.