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hier finden sie die Blawgeinträge.17.04.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Augen zu und durch
Am 1. 4. 2012 hat sich die Schraube weiter gedreht. An diesem Tag sind sowohl die Vorratsdatenspeicherung als auch die Änderungen zum Sicherheitspolizeigesetz in Kraft getreten. Aller Einwand der Experten
gegen diese Maßnahmen wurde vom Gesetzgeber ignoriert bzw. als irrelevant abgetan. Nach dem Motto Augen zu und durch. Warum sich mit Rechtschutz belasten, warum die Überwachten informieren? Es ist viel besser, der Bürger weiß von nichts. Dann kann er sich auch nicht aufregen oder vielleicht gar ein Rechtsmittel ergreifen. Damit wäre schließlich der Kampf gegen den Terror schwer gefährdet. Und außerdem trifft es sowieso nur die Schuldigen. „Wenn sich jemand nichts hat zu schulden kommen lassen, dann hat er auch nichts zu befürchten“ ist das ständige Credo unserer Politiker. Ist dies furchterregende Naivität oder kalkulierte Täuschung des Bürgers? Egal. Beides dauert jedenfalls nur so lange an, bis der Politiker selbst betroffen ist. Dann erkennt er plötzlich am eigenen Leibe, dass es doch einen Unschuldigen treffen kann. Er merkt, dass er sich gegen gewisse Kräfte nicht effektiv verteidigen kann. Und er findet es fürchterlich.
Aber zuvor hat auch er auf Experten nicht gehört. Experten sind lästig. Sie fordern Bürgerrechte ein. Sie wollen, dass sich der Einzelne gegen die Übermacht Staat verteidigen kann, wenn ihm Unrecht geschieht. Sie wollen Evaluierungsmaßnahmen, um die Effektivität von Gesetzen zu kontrollieren. Und sie finden es nicht absurd, ineffektive Normen wieder abzuschaffen. Sie finden die Kontrolle durch einen Richter dem Grundrechtseingriff angemessen und geben sich nicht mit weniger zufrieden. Dass gewisse Fälle so geheim sind, dass sie niemandem berichtet werden müssen und damit überhaupt keiner Kontrolle unterliegen, ist für sie inakzeptabel. Auch beim Hearing zur Sicherheitspolizeigesetz(SPG)-Novelle 2011 haben die Experten Einwände geäußert. Zum Beispiel forderten sie die Verständigung von Betroffenen von gegen sie gesetzten Überwachungsmaßnahmen. Das Innenministerium
sprach sich dagegen aus. Und damit war der Fall für den Gesetzgeber auch schon erledigt. Expertenmeinung hin oder her. Jetzt schiebt das Innenministerium den Schwarzen Peter dem Gesetzgeber zu und erklärt auf Nachfrage, es sei dessen Entscheidung gewesen, den Bürger nicht zu verständigen. Eine der Regierungsparteien, die für das Gesetz gestimmt hat, ist ob dieser Behauptung so erzürnt, dass sie bis Sommer eine Änderung im SPG plant. Experten dienen nicht als Feigenblatt für die Politik. Wenn daher ein Hearing veranstaltet wird, sollte der Gesetzgeber auch auf die Meinung der Experten hören und nicht einfach das tun, was der Koalitionspartner wünscht. Andernfalls wäre es
ehrlicher, die Experten erst gar nicht zu konsultieren. Experten wissen in der Regel, wovon sie sprechen und jeder andere weiß es auch, sobald er der Übermacht Staat gegenüber steht. Nur dann ist es leider zu spät. Daher – zurück an den Start. Ändern wir das Gesetz und bringen wir den Rechtschutz nachträglich ein. Der Bürger wird es danken!