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Blawg

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02.04.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Almosenheischer

Almosenheischer

Es war eine der Kurzschluss-Ideen des vorletzten Sparpakets: Die Regierung verkürzte die Gerichtspraxis von neun auf fünf Monate. Gleichzeitig wurden den jungen Universitätsabsolventen die Bezüge während dieser Zeit kräftig gekürzt – gleich um 20 Prozent. Eine Maßnahme, die sich die Republik sonst noch nie gegen eine andere Personengruppe getraut hat.
Den Rechtspraktikanten wurde damit signalisiert, dass sie unerwünschte Almosenheischer sind. Was sich bereits ein Jahr später als gewaltiger Irrtum erweist. Diese Juristen sind wichtige Räder in der Justizmaschinerie. Das ist seit der Dezimierung ihrer Arbeitsleistung klarer denn je. Ihre Absenz schadet der Schnelligkeit, der Effizienz und der Serviceorientierung der Gerichtsbarkeit. In Zeiten, wo diese auch aus anderen Gründen in einer schweren Krise steckt, ist das eher unschlau. Auch deshalb, weil die Justiz mehr zu den Staatsfinanzen beiträgt, als sie kostet.
Die Arbeitsleistung der Rechtspraktikanten ersetzt  um 1035 Euro brutto pro Monat die von viel teureren Richtern und Beamten. Sie werden seit der Neuregelung dann abgebaut, wenn sie nach den Einschulungsmonaten immer besser einsetzbar sind.  Zu Recht klagen jetzt viele Gerichtspräsidenten, dass die Praktikanten Systemerhalter und unverzichtbare Arbeitskräfte waren.
Die (insbesondere bei der Staatsanwaltschaft) unter schweren Nachwuchsproblemen leidende Justiz wird durch diese Maßnahme auch noch in einer weiteren Hinsicht geschädigt: Es bleibt kaum mehr Zeit für den Praxistest,  ob ein Jungjurist für die Aufnahme als Richteramtsanwärter überhaupt geeignet ist.
Besonders skurril ist der neueste Vorschlag, dass man ja wieder über eine Verlängerung der Gerichtspraxis nachdenken könne, wenn die Rechtsanwaltschaft die Kosten dafür übernähme. Ganz unabhängig davon, dass die Advokatur fast die einzige Gruppe ist, die keinen Zuschuss der Steuerzahler zu ihrem Pensionssystem verlangt; und auch unabhängig davon, dass sie schon in der Sachwalterschaft zu einer unbezahlten Zwangsarbeit verdonnert worden ist: Mit welchem Recht, mit welcher Logik will man sie zur Bezahlung einer Ausbildung zwingen, die vielfach dann auch anderen Berufen zugutekommt?
Ähnlich undurchdacht ist auch die Idee, dass Rechtspraktikanten später selbst die Kosten zurückzahlen müssen: Das wird nämlich unweigerlich zu einem weiteren Absinken der Interessentenzahl führen. Und: Was ist mit jenen Absolventen, die dann ins Ausland gehen, wo sie wohl nicht daran denken, nachträglich für die Zeit bei Gericht zu spenden?
Vor allem aber: Es ist schon mehr als eine kühne Zumutung, dass Menschen dafür zahlen müssen, dass sie für die Republik – eine offensichtlich notwendige – Arbeit geleistet haben.
Kehren wir in die Feudalzeit mit ihren Frondiensten zurück?

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Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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