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hier finden sie die Blawgeinträge.12.03.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Pannen
Die Justiz hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das Vertrauen der Bevölkerung zurück zu erobern. Bereits im April 2011 wurden dafür Gespräche mit verschiedenen Berufsgruppen, so auch den Rechtsanwälten in den Vordergrund gestellt. Im August 2011 wurden konkrete Maßnahmen angekündigt,
um das Vertrauen in die Justiz wieder zu verbessern. Und erst im Februar 2012 wurde verkündet, dass in einer modernen Justiz „eine verständliche Kommunikation mit der Öffentlichkeit im Fokus des Interesses stehen müsse. Immerhin lebe die Justiz vom Vertrauen der Bürger“. Soweit die Theorie. In der täglichen Arbeit zeigt sich, dass die Praxis wesentlich schwieriger ist. Noch immer sind Begutachtungsfristen für bedeutende Gesetzesänderungen wesentlich zu kurz bemessen. Das bewies zuletzt die Frist für das BG, das das Gerichtsorganisationsgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Arbeits- und Sozialgesetz, das Gerichtsgebührengesetz und die Strafprozessordnung 1975 ändern soll. 5 Werktage für einen Entwurf, der unter dem Sammelbegriff Stabilitätsgesetz 2012 massiv in verschiedene Gesetzesmaterien eingreift, sind nicht ausreichend, will man tatsächlich eine professionelle, kompetente Begutachtung. Obwohl gerade diese kurzen Fristen von den Rechtsanwälten in der Vergangenheit immer wieder bemängelt wurden, wurde diese Stimme negiert. Es bedurfte der gleich lautenden Kritik des Bundespräsidenten, um Gehör zu finden. Dieses zweierlei Maß, auf berechtigte Kritik zu reagieren, ist nicht geeignet, das Vertrauen zu stärken. Auch stellt sich die Frage, wozu Gespräche gut sein sollen, wenn der Gesprächspartner nicht gehört wird. Apropos Gespräche! Zum genannten Gesetzesentwurf wurden keine geführt. Ohne jede vorhergehende Diskussion oder auch nur Information wurden Diversionen für Amtsmissbrauch und schwere Vermögensdelikte in die kurzfristige Begutachtung geschickt. Dass das Vertrauen durch eine solche Vorgehensweise weiter verloren geht, bewies die Reaktion der Öffentlichkeit. Sie war so heftig, dass das Vorhaben vom Justizministerium ad acta gelegt werden musste. Und jetzt, kurz danach, ist wieder etwas passiert. Vor wenigen Wochen ging ein Entwurf in die Begutachtung, der u.a. auch Änderungen in der Strafprozessordnung enthielt. Aus reinem Zufall erfuhr die Rechtsanwaltschaft, dass der Regierungsentwurf nach der Begutachtung plötzlich eine völlig neue Regelung in der Strafprozessordnung enthielt, die in die Verschwiegenheit von Geheimnisträgern, so auch in jene der Rechtsanwälte, eingreift. Keine Begutachtung, keine Diskussion, nicht einmal eine Information ging dieser Änderung im Entwurf voraus. Vertrauensstärkende Maßnahmen sehen anders aus. Gerade die Justiz braucht, um Vertrauen auszustrahlen, einen breiten nicht nur parlamentarischen Konsens. Dieser ist nur durch eine intensive Diskussion nach Präsentation einer politischen Vision zu erzielen. Riskiert man jedoch leichtfertig Pannen, darf man sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in die Justiz nicht gefestigt werden
kann.