Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.05.03.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Brigitte Birnbaum,
Husch-Pfusch
Der Bundespräsident hat sich beklagt, dass ihm die Regierung zu wenig Zeit zur Prüfung des Sparpakets lasse. Seine Klagen bringen offensichtlich den gewünschten Erfolg. Er kann nun länger brauchen, um das verfassungsmäßige Zustandekommen des Stabilitätsgesetzes zu beurkunden. Ganz ähnliche Beschwerden anderer Institutionen werden seit Jahren hingegen der Bundespräsident jedenfalls einige Wochen darauf vorbereiten kann, hatte die Rechtsanwaltschaft nur fünf Werktage Zeit für die Begutachtung von völlig unerwarteten Gesetzesbestimmungen. Niemand hat damit rechnen können, dass im Rahmen des „Stabilitätsgesetzes“ beispielsweise das Bausparkassengesetz oder die Strafprozessordnung geändert werden sollen. In einem Rechtsstaat werden komplizierte Gesetze monate-, ja oft jahrelang in Expertenkommissionen diskutiert. Der darauf fußende Regierungsentwurf wird danach einer wochenlangen Begutachtung durch die Interessenvertretungen und ausführlichen Beratungen in Parlamentsausschüssen unterzogen. Das heißt nicht, dass am Schluss alle Einwände berücksichtigt werden müssen. Aber die Mehrheit sollte zumindest alle relevanten Einwände kennen und sich mit ihnen auseinandergesetzt haben, bevor sie ihre Beschlüsse fasst. Diese kluge Praxis ist weitgehend außer Mode gekommen. Etwa der besonders
heikle Justizbetrieb sollte nun schon zum zweiten Mal durch aus heiterem Himmel kommende Budgetgesetze stärker verändert werden als durch
all die Expertenkommissionen. Zwar ist die Ausweitung der Diversion und die Änderung der Wertgrenzen (die entscheiden, ob ein Fall vor ein Bezirksoder ein Landesgericht kommt) im letzten Augenblick noch verschoben worden. Aber schon der Versuch, solch relevante Themen durch die Hintertür zu regeln, schafft viel böses Blut. Kein Wunder, wenn die Staats- und Demokratie- Verdrossenheit der Bürger noch weiter wächst. Begreift denn niemand, dass fast jedes der vielen durch das „Stabilitätsgesetz“ geänderten Gesetze Auswirkungen in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen hat? Offenbar wurden bei dem geheim ausgebrüteten Plan, die Diversion noch weiter auszudehnen, die Auswirkungen auf den Rechtsstaat nicht durchschaut. Zwar mag der Vorwurf übertrieben sein, dass man dadurch die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ehemalige und aktive Regierungsmitglieder heimlich entsorgen wollte. Aber schon grundsätzlich ist die Diversion ein extrem heikles Instrument. Denn dabei entscheiden de facto weisungsgebundene Staatsanwälte wie ein Richter, ohne aber dessen verfassungsrechtlich gesicherte Qualitäten wie Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit zu haben. Wo bleibt die politische Sensibilität?