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13.02.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Steuern statt Einsparungen

Die Enttäuschung ist gewaltig: Die Regierung hat in ihrem lange bebrüteten Sparpaket entgegen allen Ankündigungen praktisch keinerlei wirkliche Verwaltungsreformen zustande gebracht. Vielmehr werden alle mit unerwartet heftigen Belastungen konfrontiert. Trotz des offensichtlichen Desinteresses der Regierung an kostensparenden Reformen erinnern wir unverdrossen an zwei alte Ideen, die problemlos Kosten sparen würden: Erstens könnte der Gesetzgeber mit einer einfachen Novelle den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ermächtigen, selbst Sachentscheidungen zu treffen. Dieses Höchstgericht kann zwar jetzt Bescheide und andere Verwaltungsentscheidungen aufheben („kassieren“), es kann sie bisher aber nicht durch eine eigene Entscheidung ersetzen. Was in vielen Fällen problemlos und ohne sonderlichen Aufwand möglich wäre, wenn eine Causa keiner weiteren langwierigen Erhebungen mehr bedarf. Stattdessen löst der VwGH, wenn er mit einem Verwaltungsakt nicht einverstanden ist, wieder einen langen Ablauf von Verwaltungsakten unterer Instanzen aus, die ohnedies an die bei der Aufhebung geäußerte Rechtsansicht des Gerichtshofs gebunden sind. Was zur Folge hat, dass er am Schluss – nach Monaten oder Jahren - in vielen Fällen neuerlich mit derselben Frage befasst wird. Wirtschaft und Private brauchen aber rasche und lebensnahe Entscheidungen. Daher ist dieses Ringelspiel nicht nur vom Standpunkt der Sparsamkeit in Zeiten von Schulden und Steuererhöhungen ein absoluter Unsinn. Ein entsprechender Initiativantrag dazu liegt seit zwei Jahren unerledigt im Parlament. Zweitens: Genauso unsinnig sind die Kosten, welche durch die Neuordnung der anwaltlichen Disziplinargerichtsbarkeit ausgelöst werden. Hier entstehen durch die Schaffung der Verwaltungsgerichte der Länder sogar zusätzliche Kosten, was wohl noch schwerer begreiflich zu machen ist. Konkret geht es um die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission. Diese war bisher oberste Instanz bei Disziplinarstrafen gegen Rechtsanwälte. Diese OBDK entschied aber auch bei Konflikten über die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte oder über die Streichung aus dieser Liste. Die aus Richtern und  Rechtsanwälten paritätisch zusammengesetzte Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag soll nunmehr abgeschafft werden. Das ist zum einen ein massiver Eingriff in die Autonomie einer Berufsgruppe, ohne dass auch nur behauptet worden wäre, diese Autonomie würde schlecht gehandhabt. Die Abschaffung verursacht zum anderen dem Steuerzahler aber auch völlig unnötige zusätzliche Kosten. Denn die Kosten der OBDK waren bisher allein von den Rechtsanwälten getragen worden. Jetzt muss der Staat alles bezahlen. Das sind zwei ganz konkrete von unendlich vielen Beispielen, wie mit kleineren, mittleren und größeren Reformen Geld eingespart werden könnte. Man bräuchte
nur den nötigen Willen dazu.

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Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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