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Blawg

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06.02.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Evaluierung

2008 ist das Strafprozessreformgesetz in Kraft getreten. Jetzt wird es evaluiert. Die anfangs noch vorhandenen Kinderkrankheiten sind längst verheilt. Auch wenn der eine oder andere noch dem Untersuchungsrichter nachtrauert, hat sich das neue Ermittlungsverfahren unter der Leitung der Staatsanwaltschaft bewährt. Das heißt jedoch nicht, dass alles bestens ist. Der Sparstift wurde zu oft gerade in der Strafjustiz angesetzt und Änderungen, die zwar in der Vergangenheit bereits zugesagt waren, sind nach wie vor nicht umgesetzt. Bereits 2004, als das Strafprozessreformgesetz mit einer Legisvakanz von vier Jahren im Parlament beschlossen wurde, war klar, dass das neue System nur dann reibungslos funktionieren kann, wenn es genügend Staatsanwälte gibt. Das nötige Geld dafür ist bis heute nicht vorhanden. Wen wundert es dann, dass manche Verfahren nicht zügig genug abgeführt werden können? Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde über Nacht der zweite Richter aus dem
Schöffensenat entfernt, sodass nur mehr ein Richter mit zwei Laien entscheidet. Diese Änderung erfolgte nicht aus Gründen der Qualitätssteigerung, sondern einzig und allein der Einsparung wegen. Richter und Rechtsanwälte sind sich einig: Diese Entscheidung ist raschest zu revidieren. Ein Leichtes wäre es, die Verteidigerpflicht bei der kontradiktorischen Vernehmung einzuführen. Kaum jemand leugnet, dass dies aufgrund der Vorwegnahme der wichtigsten Zeugeneinvernahmen dringend
notwendig ist. Dennoch fordern wir Rechtsanwälte dies seit Jahren vergebens. Während Opfer bei diesen Vernehmungen das Recht haben, ohne Kostentragung mit einem Rechtsanwalt und einem psychosozialen Begleiter zu erscheinen, steht dies dem Beschuldigten nicht zu. Ein Ungleichgewicht der prozessualen Rechte, das nicht länger hingenommen werden kann. Von Anfang an hat die Rechtsanwaltschaft gefordert, Sachverständige mögen nicht vom Staatsanwalt, sondern vom Richter bestellt werden. Immerhin besteht zumindest die Gefahr des Anscheins, Gutachten würden nach den Wünschen der Strafverfolgungsbehörden erstellt. In jüngster Vergangenheit hat ein Sachverständiger die Richtigkeit dieser Annahme bestätigt. Er legte seinen Auftrag zurück, nachdem er den Eindruck gewann, er würde vom
zuständigen Staatsanwalt in eine bestimmte Richtung gedrängt. Das Rechtsmittelverfahren harrt dringend einer Erneuerung. Zwar wird zu den verschiedensten Anlässen immer wieder beteuert, dies wäre das nächste Reformvorhaben. Leider ist bis heute nichts geschehen. Von der Reform des Hauptverfahrens ganz zu schweigen. Das Strafprozessreformgesetz hat sich aus Sicht der Rechtsanwaltschaft als erfolgreich erwiesen. Zu ändern und zu reformieren gibt es dennoch noch genug. Zuletzt noch eine Frage: Woran liegt es, dass zwar eine Evaluierung der neuen Strafprozessordnung möglich ist, nicht aber eine solche der grundrechtsintensiven Eingriffe im Sicherheitspolizeigesetz?

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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