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30.01.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Michael Auer,
Transparenz

Transparenz als ein Begriff rechtlichen Inhalts findet sich im österreichischen Bundesrecht in zahlreichen Bestimmungen wie dem Abfallwirtschaftsgesetz, Aktiengesetz, ASVG, Bundesbahngesetz, Glücksspielgesetz, ÖKO-Stromgesetz, Spaltungsgesetz und vielen anderen. Transparenz steht mit einer Regulierung offenbar in einem zwingenden Zusammenhang. Die EU-Kommission will im Bereich der Finanzmärkte für mehr Transparenz sorgen. Mit einer Reform der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIT) will man Regulierungslücken schließen. Der europäische Wille ist, Finanzprodukte und künstliche Kursschwankungen zu regulieren sowie die Rechte der Aufsichtsbehörden zu verbessern. Die bisher geltenden Regeln gegen Marktmissbrauch sollen auf nicht regulierte Geschäfte ausgedehnt werden, bestehende Regeln werden an neue Technologien angepasst und, ganz uneuropäisch, die Regulierungsbehörden sind zu stärken. Die Absicht ist kühn. Einige Arten ungedeckter Leerverkäufe sollen eingeschränkt werden, neue Vorschriften für den Handel mit Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen sollen die Finanzstabilität stärken. Marktmissbrauch und damit Preismanipulationen sollen leichter nachgewiesen werden können und gleichzeitig, wie nicht anders zu erwarten, strafrechtlichen Regeln unterworfen werden. Europäische Straftatbestände sollen eine Verfolgung in allen EU-Staaten sicherstellen. Insgesamt sollen damit die Märkte deutlich transparenter, die Anleger besser geschützt und Insider-Geschäfte bekämpft werden. Gegen die Erneuerung wesentlicher Finanzmarktregeln ist nichts einzuwenden; abzuwarten bleibt, ob die gewünschte Durchsichtigkeit des Finanzmarktes damit erreicht wird. Die Einigung auf neue EU-Regeln für Leerverkäufe und Credit Default Swaps erzeugt vielleicht teilweise eine gewisse Stabilität des europäischen Finanzsektors, aber sicher keine Transparenz im Sinne durchsichtiger Finanzmarktregeln. Dieses hochkomplexe Konstrukt gilt es neu zu überdenken, ansonsten uns wie in Österreich bei dichten Regelungen – siehe am Beispiel Mietrecht – Stillstand droht.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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