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hier finden sie die Blawgeinträge.23.01.2012 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
Besorgt
Entwicklungen in Europa, aber auch in Österreich geben der Rechtsanwaltschaft Anlass zur Sorge. Die Autonomie des Berufsstandes ist zunehmend in Gefahr. In Irland liegt nunmehr der Entwurf des „Legal Services Regulation Bill“ vor. Darin wird vorgeschlagen, die Selbstverwaltung des Rechtsanwaltsberufs abzuschaffen, indem die Kontrollbefugnisse einer „Legal Services Regulatory Authority“ übertragen werden, deren elf Mitglieder durch die Regierung bestellt werden und zur Mehrheit nicht Rechtsanwälte sind. Die neue Behörde soll künftig nicht nur die Ausbildung und den Zugang zum Anwaltsberuf regeln, sondern auch einen „Code of Conduct“ erlassen und dessen Einhaltung überwachen. Die Disziplinargerichtsbarkeit soll künftig überwiegend von Nichtanwälten geführt werden. In Portugal kündigt die Regierung drastische Liberalisierungsmaßnahmen an. Bedenklich ist hier, dass die Regierung alle Verfahrenshilfe leistenden Rechtsanwälte selbst bestellen. Derzeit bestellen die noch unabhängigen Rechtsanwaltskammern die Rechtsanwälte für Verfahrenshilfefälle. In den Niederlanden schließlich sind vergleichbare Entwicklungen zu beobachten, ohne dass hier von außen Druck ausgeübt würde. Die niederländische Regierung will einen „Supervisory Board“ einsetzen, der aus drei Nicht-Rechtsanwälten besteht und den Rechtsanwaltskammern Anweisungen geben sowie direkt in die Kompetenzen der Rechtsanwaltskammern eingreifen könnte. In diesem Zusammenhang soll ein Bruch der Vertraulichkeit zwischen Rechtsanwalt und Klient im Interesse der Überwachung möglich werden. Und Österreich? Mit der Verwaltungsgerichtsnovelle 2012 ist die Abschaffung der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission (OBDK) geplant. Deren Aufgabe ist die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse des Disziplinarrates, aber auch in letzter Instanz die Entscheidung über Eintragung in die Liste und Streichung aus der Liste der Rechtsanwälte. Mit der Abschaffung sämtlicher Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag wird extrem in unsere Autonomie und unsere Selbstverwaltung eingegriffen. Dafür gibt es weder Erfordernis, noch Anlass, wozu kommt, dass wir die Kosten dieser Institution bisher zur Gänze aus eigenem tragen. Die Selbstverwaltung der freien Berufe ganz allgemein und die der Rechtsanwälte im Besonderen ist nicht Selbstzweck oder Vereinsmeierei, sondern für die freie Gesellschaft unverzichtbar. Da geht es nicht um Pfründe, wie vielleicht mancher meint, sondern um die Absicherung von Qualität und Unabhängigkeit. Beides wurde im 19. Jahrhundert hart erkämpft und für eine neue liberale Gesellschaft, die sich zum Rechtsstaat entwickelte und die Freiheit des Bürgers zum Ziel hatte, als unverzichtbar erkannt. An dieser Einstellung darf sich nichts ändern.