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hier finden sie die Blawgeinträge.09.12.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Elisabeth Rech,
Die Schraube dreht sich weiter
Nach dem Motto „Überwachung garantiert Sicherheit“, sollen die Überwachungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden durch das SPG (Sicherheitspolizeigesetz) weiter ausgeweitet werden. Die Ermittlung personenbezogener Daten sowie deren Verarbeitung, bisher nur zulässig im Fall einer Personengruppe, soll in Zukunft auch bei Einzelpersonen rechtens sein. Das Attentat in Oslo, begangen durch einen Einzeltäter, hätte dadurch nicht verhindert werden können. Dennoch muss es als Begründung dafür her halten, dass zukünftig Personen, die sich etwa für Gewalt gegen Menschen aussprechen, überwacht werden können. Nicht Taten, sondern Worte zählen. Aber damit nicht genug. Erst 2008 wurde die Handyortung im Fall der Gefährdung des Handybesitzers zulässig. Sie war angeblich nötig, um in Bergnot geratene Personen zu retten. Bereits vier Jahre später sieht man weiteren Handlungsbedarf. Selbstmord gefährdete Jugendliche in Begleitung sollen geschützt werden. Dafür sei es notwendig, auch das Handy der Begleitperson orten zu können. Im Expertenhearing, das letzte Woche im Parlament statt fand, wurde erklärt, dass die Handyortung der Begleitperson in der Vergangenheit bei einem (!) derartigen Fall nötig gewesen wäre. Abgesehen davon, dass ein Fall nicht die Einführung einer derart eingriffsintensiven Maßnahme rechtfertigt, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass ein potentieller Selbstmörder in Begleitung ist. Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass hinter der Ausweitung der Handyortung ein anderer Grund steckt, der jedoch nicht offen gelegt werden soll. Wer glaubt, dem Rechtschutz wurde angemessen Augenmerk geschenkt, irrt. Es bedarf keines richterlichen Befehls. Der Betroffene muss im Nachhinein nicht vom Eingriff verständigt werden. Nur der Rechtschutzbeauftragte hat das Recht, die Maßnahme zu untersagen bzw. wird informiert. Gegen dessen Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel. Der Einzelne kann sich daher überhaupt nicht wehren. Die erschreckende Tendenz ist augenscheinlich. Während die Überwachungsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden immer weiter ausgebaut werden, wird der Rechtschutz durch den Richter immer weiter zurück gedrängt. Die Rechtsanwaltschaft, die beim Expertenhearing vertreten war, sprach sich gegen obige Maßnahmen aus. Weiters forderte sie eine Informationspflicht der Behörde gegenüber dem von einer Überwachungsmaßnahme Betroffenen, sowie das Recht, gegen Entscheidungen des Rechtschutzbeauftragten ein Rechtsmittel zu erheben. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Sie dient aber ausgezeichnet dazu, Freiheit einschränkende Maßnahmen durchzusetzen. Das Timing der Gesetzesänderungen beweist es. Die Novelle zum SPG, noch vor wenigen Monaten abgelehnt, wird jetzt nach dem Attentat in Oslo verabschiedet werden. Wir können sicher sein, dass weitere Attentate auf dieser Welt folgen. Ohne Umdenken wird sich die Schraube daher weiter drehen. So lange, bis es weh tut. Doch dann ist es zu spät.