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05.12.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Brigitte Birnbaum,
Zwangsarbeit neu

Die Politik ist von Jahr zu Jahr im Verteilen von Wohltaten großzügiger geworden. Das hebt die Stimmung und bringt Stimmen. Nur leider ist inzwischen das Verteilungsklavier schwer verstimmt: Es fehlt hinten und vorne das Geld. Das wäre eigentlich der Zeitpunkt, die eine oder andere Wohltat zu überdenken. Die Politik hat aber einen anderen Weg gewählt. Bestimmte Minderheiten werden zur Zwangsarbeit verpflichtet. Nichts anderes ist es, wenn etwa Rechtspraktikanten neuerdings zum Salär, das bisher für vier Monate bezahlt worden ist, fünf Monate lang arbeiten müssen. Da ein solches Rechtspraktikum für viele Berufe Voraussetzung ist, haben die jungen Juristen keine Alternative, als einen Monat gratis zu arbeiten. Ganz ähnlich ist das Modell, das nun für Junglehrer geplant ist: Sie müssen sechs Stunden mehr arbeiten als bisher, sollen aber nur für vier Stunden mehr Geld bekommen. Ob diese jungen Lehrer, diese jungen Juristen sehr motiviert an ihre Tätigkeit herangehen werden? Das ist offenbar ebenso gleichgültig wie die Frage, ob bei so vielen zusätzlichen Unterrichtsstunden nicht zwangsläufig die Qualität des Unterrichts schlechter wird. Junglehrer, Jungjuristen: Ständig sind es die jungen Menschen, die Opfer der neuen Zwangsarbeit werden, also eine kleine Minderheit, die sich politisch nicht wehren kann. Eine dritte Minderheit, die man zur unentgeltlichen Arbeit zwingt, sind die Rechtsanwälte. Sie müssen – manchmal sogar gratis – Sachwalterschaften übernehmen. Dabei geht es beispielsweise um die Vermögensverwaltung von nicht voll handlungsfähigen Menschen oder um deren Vertretung vor Gericht. Diese zwangsverpflichteten Sachwalter bekommen nicht einmal ihre Barauslagen voll ersetzt. Der Verfassungsgerichtshof sieht darin keine unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung und damit auch keine Verfassungswidrigkeit. Geradezu zynisch klingt die Begründung in einer erst kürzlich ergangenen Entscheidung des EGMR, warum diese Form der Zwangsarbeit nicht rechtswidrig sei: Man müsse um diese Pflichten zur Übernahme von Sachwalterschaften ja wissen, wenn man sich für den Beruf eines Rechtsanwaltes entscheidet. Dieses Argument ist für Rechtsanwälte, die am Beginn ihrer Berufslaufbahn oft mit Existenzproblemen eines Freiberuflers kämpfen, eine Zumutung. Bei älteren Kollegen ist es
schlicht falsch, und angesichts der Höhe der Einkommensteuersätze eine Provokation. Gewiss ist durchaus nachzudenken, ob es nicht wieder verstärkt darum geht, angesichts eines maßlos überforderten Staates gesellschaftliche Bürgerpflichten zu übernehmen. Aber solches ist nur dann akzeptabel, wenn wirklich eine halbwegs gleichmäßige Verteilung dieser Pflichten stattfindet. Und nicht nur ein gezieltes Herauspicken kleiner Gruppen, die wahltaktisch unbedeutend sind.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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