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Blawg

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24.10.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Transparenz oder Ablenkungsmanöver?

Der als Regierungsvorlage vorliegende Entwurf eines Lobbying- und Interessenvertretungs- Transparenz-Gesetzes – LobbyG soll angeblich unter dem Gesichtspunkt der Transparenz für klare Verhältnisse in legislativen und exekutiven Entscheidungsprozessen sorgen. In Wahrheit liegt ein Ablenkungsmanöver vor! Das LobbyG sieht vor, dass Lobbying- Unternehmen – darunter werden auch Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften fallen – in das Register auch den Namen (Firma), den Sitz bzw. die Anschrift des Auftraggebers eines Lobbying-Auftrages sowie auch den Auftragsgegenstand bekannt zu geben haben. Immer dann, wenn ein Rechtsanwalt außerhalb eines Verfahrens bei einem im Gesetz definierten Entscheidungsträger einschreitet, um die Interessen seines Mandanten zu wahren, soll dies Lobbying sein! Somit werden wir Rechtsanwälte plötzlich unverhofft zu etwas gemacht, was weder wir sein wollen noch unsere Klienten von uns erwarten! Zudem steht die Regierungsvorlage dadurch in einem echten Spannungsverhältnis mit der in der Rechtsanwaltsordnung festgelegten Verschwiegenheitsverpflichtung des Rechtsanwaltes, die ein zentrales und unabdingbares Element der Berufsausübung darstellt und für unsere Klienten, die Bürger dieses Landes, extrem wichtig ist. Eine Entbindung von der Verschwiegenheitsverpflichtung kommt daher auch nur nach ausdrücklicher wissentlicher Zustimmung durch den Mandanten in Betracht. Außerdem wird mit dem Entwurf des LobbyG auch nicht jene Transparenz erreicht, die angeblich damit angestrebt wird. So ist das Gesetz auf politische Parteien, die gesetzlichen Sozialversicherungsträger und deren Hauptverband sowie auf Interessenverbände, die keine Dienstnehmer als Interessenvertreter beschäftigen, nicht anzuwenden. Teilweise ausgenommen sind auch die Sozialpartner und die kollektivvertragsfähigen Einrichtungen. Diese Ausgenommenen sind aber genau jene, die fast alle Gesetze in Österreich betreiben. Diese sind die eigentlichen Lobbyisten, nicht wir Rechtsanwälte! Hinsichtlich dieser Ausgenommenen müsste Transparenz geschaffen werden, denn unser Nationalrat ist voll von deren Vertretern. Dann könnten die Bürger nachvollziehen, wie unsere Gesetze zustande kommen, dann würde tatsächlich Transparenz gegeben sein. Wir fordern: Echte Transparenz statt bloßer Ablenkungsmanöver!

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12.10.2015 | Mail an den Autor

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Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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