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hier finden sie die Blawgeinträge.03.10.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Michael Auer,
LOB UND ANERKENNUNG
Am 23.9.2011 hat in Eisenstadt der Anwaltstag 2011 stattgefunden, an dem sehr Interessantes zur Effizienz der Justiz im europäischen Vergleich zu erfahren war.
Die Kommission für die Effizienz der Justiz des Europarats (CEPEJ) hat auf der Datenbasis 2008 einen Bericht vorgelegt, der Aufmerksamkeit verdient.
Die CEPEJ wurde im Jahre 2002 gegründet und besteht aus Experten aus allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarats. Ihre Aufgaben sind die Steigerung der Effizienz und funktionellen Verbesserung der Justiz, wie die Stärkung des Vertrauens in die Justiz in allen Mitgliedsstaaten. Der Zweck dieser Kommission ist die Förderung der Implementierung der Instrumente des Europarats zur Justizorganisation (Europäische Standards), die Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für die Justizpolitik im Sinne der Bürger und eine Reduzierung der Belastung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Seit ihrer Gründung werden die europäischen Justizsysteme analysiert und bewertet, Verfahrensdauer und Zeitmanagement aufgelistet und Umfragen zur Förderung der Qualität der Justiz in Europa samt Handbuch und Qualitätschecklisten erarbeitet.
Durchgeführt wurde eine quantitative und qualitative vergleichende Beurteilung, an der 45 Mitgliedsstaaten oder 730 Mio. europäische Bürger beteiligt waren.
Wussten Sie, dass die Justiz jeden Österreicher im Jahr € 77,9 (monatlich € 6,49) kostet? Damit kommt die österreichische Justiz unserer Volkswirtschaft vergleichsweise günstig.
Wussten Sie, dass die österreichischen Justizausgaben z.B. rund 1,5 mal geringer als jene der als sehr effizient bekannten Gerichtsstruktur der Niederlande sind?
Wussten Sie, dass Österreich die Justiz betreffend die drittniedrigsten Personalsausgaben in Europa hat, wobei der Durchschnitt bei 70 % des Budgetaufwandes Justiz und in Österreich bei 50 % liegt?
Wussten Sie, dass die Anzahl der „nicht richterlich Bediensteten“ je Richter in Österreich aufgrund des IT-Einsatzes relativ gering ist?
Wussten Sie, dass Österreich das Zivilrecht betreffend, keine Verfahrensrückstände aufbaut und im streitigen Zivilverfahren laufend abarbeitet?
Wussten Sie, dass Österreich, was die Anhängigkeitsdauer von Verfahren betrifft, im Spitzenfeld liegt? Außerstreitiges Verfahren 68 Tage (EU-Durchschnitt 114 Tage), Streitiges Verfahren 129 Tage (282 Tage EU-Durchschnitt). Im Jahre 2008 haben in Österreich streitige Scheidungssachen, gemessen an der durchschnittlichen Verfahrensdauer, 180 Tage und im EU-Durchschnitt 228 Tage gedauert.
Die Leistungen der österreichischen Justiz können sich im europäischen Vergleich hervorragend behaupten.
Das verdient Lob und Anerkennung! Ehre, wem Ehre gebührt!