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hier finden sie die Blawgeinträge.26.09.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Tausende Lobbyisten?
Lobbyisten hatten in letzter Zeit hauptsächlich negative Schlagzeilen in den Medien. Nur wer ist ein Lobbyist?
Wenn es nach dem Ministerialentwurf des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) geht, sind das in Österreich viele, der Anwendungsbereich dieses Gesetzes wäre weit.
Das LobbyG soll Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf Entscheidungsprozesse von Funktionsträgern der öffentlichen Hand Einfluss genommen werden soll, regeln. Alle Aktivitäten mit dem Ziel der direkten Einflussnahme auf einen bestimmten Entscheidungsprozess der österreichischen Gesetzgebung und Verwaltung sollen erfasst sein.
Wie die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetz ausführt, müsste sich bei dieser Definition nahezu jeder Unternehmer und jeder Geschäftsführer als Lobbyist registrieren lassen.
Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte würden potentiell als Lobbyisten gelten. Zwar würde die unmittelbare Rechtsberatung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgenommen sein, nicht jedoch die „mittelbare“ Rechtsberatung. Was unter „mittelbarer“ Rechtsberatung zu verstehen ist, lässt sich aus dem Entwurf nicht erschließen.
Es ist zu hoffen, dass hier nicht das „Kind mit dem Bade“ ausgeschüttet wird; insbesondere dass dieses Gesetz wirklich jene erfasst, die als Lobbyisten arbeiten und nicht jene, die – wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – als berufsmäßige Parteienvertreter ohnehin bereits über ein bewährtes Berufsrecht verfügen.