Kontakt
office@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-0

Anmeldung:
Erste Anwaltliche Auskunft
(Montag bis Mittwoch ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46

Klient:innenservice
(Donnerstag ab 08:00)

beratung@rakwien.at
Tel.: +43 1 533 27 18-46


Blawg

hier finden sie die Blawgeinträge.

19.09.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Wissen ist Macht

Die Europäische Kommission hat ein neues Projekt in Arbeit – das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung. Es soll dazu dienen, gewaltbereite Extremisten aufzuspüren und Anschlägen wie zuletzt in Norwegen durch einen Einzeltäter vorzubeugen. Begründet wird dieser Plan damit, dass immer mehr Terroranschläge von einzelnen Personen verübt werden. 20 Millionen werden dafür in den ersten vier Jahren von der Kommission zur Verfügung gestellt.
Gleichzeitig gibt es eine Forderung des Europaparlaments an die Kommission über eine „umfassende Bewertung der bereits angenommenen Strategien und Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung“. Die erste negative Antwort dazu liegt bereits vor. Die Kommission könne eine solche Bewertung nicht vornehmen. Man könne weder die gesamten Kosten aller Antiterrormaßnahmen erheben, noch die Einschränkungen der bürgerlichen Freiheitsrechte systematisch erfassen. Dazu seien zu wenige wissenschaftliche Mitarbeiter vorhanden.
Während somit eine Evaluierung der bisherigen Maßnahmen mit einer absurden Argumentation abgelehnt wird, wird der Weg der Einschränkung der Freiheitsrechte und der verdachtsunabhängigen Überwachung sämtlicher europäischen Bürger unbeirrt fortgesetzt. Es ist offensichtlich ohne Bedeutung, ob diese Maßnahmen einzeln oder in Kombination gesehen zur Bekämpfung des Terrorismus effizient und verhältnismäßig sind bzw. wie viele Kosten dadurch verursacht werden. Wichtig ist nur, die Überwachung weiter zu intensivieren.
Was ist das Ziel dieser Politik? Soll dadurch die Bevölkerung bewusst in Unwissenheit gehalten werden oder haben wir es nur mit einer unkoordinierten Vorgehensweise zu tun, bei der eine Stelle nicht weiß, was die andere tut? Beide Varianten sind, bedenkt man die Werte, die dadurch schnell und stetig zerstört werden, Angst auslösend.
Und was geschieht gerade in Österreich? Auch hier sind neue Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung in Ausarbeitung. Ein neues Terrorismuspaket soll uns eine weitere Intensivierung der verdachtsunabhängigen Überwachung in Form von präventiver Datenspeicherung verdächtiger Interneteinträge bescheren, um allenfalls entstehende Gefahrensituationen ohne (!) konkreten Tatverdacht vorhersagen und verfolgen zu können. Außerdem sollen zur Gefahrenabwehr Informationen von heimischen und ausländischen Sicherheitsbehörden sowie aus dem Internet verknüpft werden können - und zwar nicht mehr nur für Gruppen, sondern auch bei potenziellen Einzeltätern. Das Grundrecht in jeder Demokratie auf Meinungsfreiheit würde damit vehement eingeschränkt.
Die Forderung nicht nur der Rechtsanwaltschaft nach Evaluierung der bisher gesetzten Akte unter dem Titel Terrorismusbekämpfung wird dabei geflissentlich überhört. Ob diese Maßnahmen überhaupt zur Verfolgung ihres Zwecks sinnvoll sind, will die Politik entweder nicht wissen oder uns nicht verraten. Wen wundert es, dass immer mehr Menschen die Idee vertreten, dass gar nicht die Terrorismusbekämpfung, sondern vielmehr die Überwachung jedes Bürgers im Mittelpunkt des Interesses steht?

Rechtsanwaltssuche


SUCHEN

Leistungsberichte

Leistungsbericht 2022

Leistungsbericht 2021

Leistungsbericht 2020

Leistungsbericht 2019

Leistungsbericht 2018

Leistungsbericht 2017

Anwaltsakademie

UNIQA Sprechtage Gruppenkranken-Versicherungen

Anwaltsakademie

Wiener RAKBlawg

12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
Lesen Sie mehr

ZUM BLAWGARCHIV