Blawg
hier finden sie die Blawgeinträge.27.06.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor
Dr. Stefan Prochaska,
Datenschutz – Terrorschutz?
Hier kollidieren zwei Interessensphären, einerseits das berechtigte Interesse am Schutz von personenbezogenen und sensiblen Daten, andererseits das Bedürfnis gegen Terrorismus vorzugehen Daten zugreifen zu können. Niemand will Terroristen schützen und auf den ersten Blick muss daher alles getan und jede Möglichkeiten geschaffen werden, um Terroristen ausforschen und Anschläge möglichst während der Planungsphase aufzudecken sowie terroristische Vereinigungen möglichst im Keim ersticken zu können. Hier wäre also eine wohlbedachte Interessensabwägung zwischen Datenschutz und Terrorschutz gefragt. Die Österreichische Politik jedoch hält von derartigen Feinheiten wenig, es wird unter dem Mäntelchen der Terrorbekämpfung gleich das große „Anti-Terror- Paket“ geschnürt und medienwirksam präsentiert. Dieses wird ganz wesentliche Eingriffe in die höchstpersönlichen Rechte eines jeden, insbesondere seine Rechte auf Schutz seiner persönlichen Daten zur Folge haben. Zu einer ganz speziellen Eigenart des kollektiven Bewusstseins in Österreich gehört die Bereitschaft, Freiheitsrechte kaum zu verteidigen. Getreu dem Motto „Wer nichts zu fürchten hat, hat auch nichts zu verbergen“ verzichten die Österreicher in Metternich´scher Untertanentradition auf den Schutz ihrer Telefondaten, lassen sich rastern und sind auch erst nach einem spektakulär gescheiterten Tierschützerprozess auf die Idee gekommen, dass der Mafiaparagraph vielleicht doch keine so gute Idee war. Dies nützen Innen- und Justizministerium gerne aus, wobei dies umso bemerkenswerter ist, als insbesondere das Justizministerium sich bis dato gerne als Gralshüterin des Datenschutzes gerierte. 2009 hat ebendieses Ministerium aufgrund datenschutzrechlicher Bedenken, die bis dahin bestehende Möglichkeit, dass unter anderem Rechtsanwälte unter gewissen Voraussetzungen in die Exekutionsregister der Gerichte Einsicht nehmen konnten, abgeschafft. Durch diese Einsichtsmöglichkeit wurden unzählige sinnlose Klagen und Exekutionen gegen de facto bankrotte Personen verhindert, was nicht nur den Gläubigern viel Ärger, sondern auch den Gerichten viel Arbeit ersparte, aber das mochte damals den Datenschutzgedanken nicht aufzuwiegen. Nun wird ebendieser Datenschutzgedanken zugunsten der vermeintlichen Bekämpfung der in Österreich - nach allen bisherigen Kenntnissen – kaum vorhandenen Terrorgefahr leise entsorgt