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Blawg

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20.06.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Reform auf halbem Weg

Stellen Sie sich vor: Jemand beschuldigt Sie eines schweren Verbrechens. Obwohl Sie immer wieder beteuern, unschuldig zu sein, landen Sie vor Gericht. In der Hauptverhandlung werden eine Vielzahl von Zeugen vernommen, belastende und entlastende. 14 Stunden werden in drei Hauptverhandlungen über einen Zeitraum von drei Monaten verhandelt. Über 200 Seiten Protokolle angefertigt. Aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs entscheidet ein Schöffensenat, sprich ein Berufsund zwei Laienrichter. Diese ziehen sich am Schluss zurück, um zu beraten und ein Urteil zu fällen, das über Ihre weitere Existenz entscheiden wird. Bereits nach 25 Minuten kehrt der Senat zurück. Das Ergebnis der 20-minütigen Beratung ist Ihre Verurteilung zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe. Das ist kein fiktives Beispiel. Seit mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 aus Einsparungsgründen die Schöffensenateum einen Berufsrichter verkleinert wurden, mutierten die Urteile der Schöffensenate oftmals zu Einzelrichterentscheidungen. Der Berufsrichter ist der einzige des Schöffensenates, der die Protokolle erhält und daher bereits zwischen den Verhandlungen die Zeugenaussagen nachlesen kann. Die Schöffen können nur zuhören und versuchen, sich die einzelnen Aussagen zu merken. Bei einem derart umfangreichen Verfahren und zahlreichen sich widersprechenden Zeugenaussagen, ist dies jedoch jedem unmöglich. Daher müssen die Schöffen nach Schluss der Verhandlung gemeinsam mit dem Richter die einzelnen Aussagen durchgehen und auf ihre Glaubwürdigkeit prüfen. Was glauben Sie, wie lange man dazu braucht, wenn man seine Aufgabe ernst nimmt? In unserem konkreten Fall sind 20 Minuten lediglich ein Bruchteil jener Zeit, die notwendig wäre, um gemeinsam zu beraten und dann zu entscheiden. In Wirklichkeit hat hier einzig und alleine der Richter entschieden. Die Schöffen waren lediglich Staffage. Sie denken vielleicht, es bestünde ein Rechtsmittel, und die Versäumnisse in der Beweiswürdigung könnten behoben werden? Dies ist nicht der Fall. Denn bei Verkleinerung des Schöffensenates hat man es unterlassen, das Rechtsmittelverfahren den neuen Verhältnissen anzupassen. Immer noch gibt es keine realistische Möglichkeit, die Beweiswürdigung des Schöffengerichtes zu bekämpfen. Auch dann nicht, wenn es wie im gegenständlichen Fall offensichtlich ist, dass lediglich eine Person über Schuld und Unschuld in einem derart gravierenden Fall entschieden hat. Daher gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird umgehend der Schöffensenat um einen Berufsrichter ergänzt oder aber die Schuldberufung gegen Urteile der Schöffensenate eingeführt. Das fordert nicht nur die Rechtsanwaltschaft, sondern alle in der Strafjustiz tätigen Professionen. Alles andere ist ein unverantwortliches Spiel mit der Existenz von Menschen.

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12.10.2015 | Mail an den Autor

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Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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