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Blawg

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23.05.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Stefan Prochaska,
Blöd, feig, ahnungslos – eine Erregung

Seit einer Woche erregt sich Österreich über die Äußerungen des Erste Bank Chefs Treichl. Die Allgemeinheit ergeht sich in der Diskussion, ob er recht hat, die Ausdrucksweise falsch war, oder umgekehrt oder ob gar eine Demokratiegefährdung vorliegt. Kurz, eine österreichische Frühjahrsposse, wie sie im Buche steht, wird veranstaltet. Wäre es nämlich den Entscheidungsträgern der Politik ernst mit dem penetrant betonten Reformwillen, würden sie endlich eine Bundesstaats- und eine Verwaltungsreform durchführen. Wobei „Durchführen“ so ziemlich das Gegenteil davon ist, was Österreichs Politiker bisher gemacht haben. „Durchführen“ bedeutet nicht die Angelegenheit in einem Arbeitskreis oder einem Verfassungskonvent auf Jahre verschwinden zu lassen, sondern etwas zu tun. Wir Rechtsanwälte haben durch Einführung der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten und Schaffung eines elektronischen Dokumentenarchives – wohlgemerkt auf eigene Kosten – in den letzten Jahren Millionen an Steuergeldern eingespart und sind auch bereit, die Gerichte durch die Schaffung des vollstreckbaren Rechtsanwaltsvergleiches weiter zu entlasten. Jedoch hat die Republik weder das Angebot des Rechtsanwaltsvergleiches angenommen, noch ist der seit Jahren versprochene elektronische Gerichtsakt umgesetzt worden. Aber dafür wurden die Justizgebühren auf ein unappetitliches Maß angehoben. Tja, Österreich hat keine Zeit für Reformen, es muss sich ja erregen …

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12.10.2015 | Mail an den Autor

Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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