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Blawg

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16.05.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Fakten auf den Tisch

Der Tierschützerprozess ist in erster Instanz nach monatelanger zum Teil hoch emotionaler Verhandlung mit Freisprüchen für sämtliche Angeklagte zu Ende gegangen. Der Staatsanwalt hat Rechtsmittel angemeldet. Er ist offensichtlich der Meinung, dass das Gericht insbesondere in Hinblick auf den sogenannten Mafiaparagraphen (§ 278a StGB) falsch entschieden hat. Das ist jedoch nicht die einzige Reaktion, die auf dieses Urteil erfolgt ist. Denn einerseits kündigte die Bundesministerin für Justiz, Frau Dr. Beatrix Karl, eine Evaluierung des Urteils und insbesondere des bereits in der Vergangenheit von vielen Juristen, insbesondere auch von der Rechtsanwaltskammer Wien kritisierten § 278a StGB, an. Andererseits ermittelt nun die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen vier in dem gegenständlichen Verfahren führende Polizeiermittler - aufgrund der Anzeige eines Angeklagten, wie den Medien zu entnehmen ist. Zu erwarten wäre gewesen, dass die Staatsanwaltschaft aus eigenem, nachdem sie im Prozess unmittelbare Wahrnehmungen über die Vorgänge innerhalb der Polizei hatte, entsprechende Untersuchungsschritte einleitet. Damit ist jedoch nicht genug getan. Es bedarf wesentlich mehr Aufklärung, wenn die Politik tatsächlich den Glauben der Bevölkerung an die Justiz wieder her stellen will. Immerhin sind 13 Personen über ein Jahr lang unter unheimlichen Druck und unter ungeheuerlichen Vorwürfen vor Gericht gestanden. Sie wurden bespitzelt, abgehört und in Untersuchungshaft genommen. Jeder einzelne von ihnen hat dadurch mit Sicherheit etwas verloren, sei es seine Existenz, sei es die Beziehung zu einem Menschen. Und das kann jedem von uns passieren. Jeder kann in die Mühlen der Justiz geraten. Der immer von Politikern so gerne zitierte Satz, wenn man unschuldig sei, könne einem nichts passieren, ist schlicht und einfach falsch. Und der Politik ist das sehr wohl bewusst. Aber nur unter diesem Motto sind all die in den letzten Jahren beschlossenen Gesetze möglich gewesen, die die Bürger unter Generalverdacht stellen und Bespitzelung und Überwachung zu einem selbstverständlichen Teil des Lebens machen. Es ist penibel aufzuklären, wer in diesem Fall tatsächlich einen solchen Druck auf die Polizei erzeugt hat, dass es zu all den – freundlich ausgedrückt – groben Missständen gekommen ist. Denn das große Interesse an diesen Tierschützern ist nicht innerhalb der Polizei entstanden. Viel näher liegt die Einflussnahme durch Wirtschaft und Politik. Diese Personen zu eruieren und auch zu nennen, ist vordringliche Aufgabe, um in Zukunft entsprechende Maßnahmen dagegen setzen zu können. Und es muss gesetzlich normiert werden, dass die Polizei die Verpflichtung hat, alles, was im Rahmen der Ermittlungen getan und erfahren wird, zum Akt zu nehmen. Die Entscheidung, was wichtig ist, kann die Polizei allein nicht treffen, wenn wir untendenziöse, sachliche Ermittlungen erwarten. Und das ist wohl eine Selbstverständlichkeit.

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Ein Stand wehrt sich

Der Rechtsanwaltstarif ist eine Säule, um der Anwaltschaft eine angemessene Entlohnung zu sichern. Der Tarif ist seit 7 Jahren eingefroren, die Inflation beträgt inzwischen mehr als 15 Prozent. Die Justizminister Karl und Brandstetter gestanden zwar die Notwendigkeit der Anpassung ein, haben diese aber nicht durchgesetzt. Die Rechtsanwaltschaft sieht sich aufgrund der nicht eingehaltenen politischen Zusagen gezwungen, die kostenlose Rechtsberatung vorläufig ab November einzustellen.
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