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Blawg

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11.04.2011 | Blawgarchiv | Mail an den Autor

Dr. Elisabeth Rech,
Es kreissten die Berge ...

88 Verhandlungstage werden es sein, wenn das Urteil im Tierschützerprozess in Wr. Neustadt gefällt wird. Der Aufwand für diesen Prozess war groß. Eine eigene Polizeisonderkommission mit 35 Mann wurde ins Leben gerufen. Kriminaldirektion, Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz ermittelten. Der große Lauschangriff konnte endlich wieder einmal eingesetzt werden. Und sogar eine Spionin wurde in die Szene eingeschleust. 267 Personen wurden überwacht. Wen wundert es? Immerhin geht es um den Mafia-Paragraphen mit einer Strafdrohung von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Dieser Paragraph wurde eingeführt, nachdem der Gesetzgeber erkannt hatte, dass im zunehmenden Maße vornehmlich schwere Straftaten nicht von Einzeltätern, sondern von Mitgliedern krimineller Organisationen begangen werden. Er dachte unter anderem an die Bedrohung von Leben, Freiheit oder Vermögen, an sexuelle Ausbeutung, Schlepperei, unerlaubten Verkehr mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen. Und er verlangte als Voraussetzung für eine Verurteilung dass durch die gesetzte Straftat eine Bereicherung im großen Umfang oder erheblicher Einfluss auf Politik oder Wirtschaft angestrebt wird. Typisch Mafia also. Wer hätte gedacht, dass dieser Strafvorwurf auch auf Tierschützer passt, denen im Strafantrag zum Teil nicht einmal konkrete strafbare Handlungen mit Ausnahme der Mitgliedschaft an der kriminellen Organisation vorgeworfen werden? Es hat tatsächlich Menschen gegeben, die frühzeitig erkannt haben, dass diese Bestimmung auch auf Personen anwendbar ist, die nach der allgemeinen Vorstellung und hoffentlich auch der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers nicht einem Mitglied der Mafia oder einer vergleichbaren kriminellen Organisation entsprechen. Es wurde auch davor gewarnt, diese gesetzliche Bestimmung derart flexibel zu belassen. Diese Mahnung kam auch von Seiten der Rechtsanwaltschaft, die in gleicher Weise die Formulierung des Terrorismusparagraphen rügte. Gehört wurde sie nicht. Die Prophezeiung wurde jedoch durch den Tierschützerprozess wahr. Wie der Prozess auch ausgehen mag, der Gesetzgeber hat sich jedenfalls die Frage zu stellen, ob tatsächlich derartigeVorgänge, wie sie jetzt unter Strafantrag stehen, von ihm als Straftat im Sinne des § 278a Strafgesetzbuch gedacht waren. Ob es nicht ausreichend ist, in vergleichbaren Fällen nach bestehenden Strafbestimmungen, wie etwa Sachbeschädigung, vorzugehen. Oder ob es tatsächlich zu verantworten ist, dass enorme Ressourcen und Kosten (geschätzte € 7,000.000,–) in derartige Verfahren investiert werden. Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem es der Justiz an allen Ecken und Enden an personellen und finanziellen Mitteln mangelt und sie vor allem aus diesem Grund immer mehr in Misskredit gerät. Es wäre Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Die Entscheidung, was das Wesentliche ist, wird viel über unseren Rechtsstaat aussagen.
ES KREISSTEN DIE BERGE …

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